Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Besuchsbeihilfen - Erforderlichkeit von 24 Heimfahrten pro Jahr im vorliegenden Einzelfall - Ermessensreduzierung auf Null
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren noch über die Übernahme von Kosten für fünf weitere, in der Zeit von September 2018 bis Dezember 2019 durchgeführte Besuchsfahrten des Klägers zu seinen Eltern als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII).