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BFH Urteil v. - VII R 69/68 BStBl 1970 II S. 548

Leitsatz

Hat das Finanzamt einen verspäteten Einspruch zu Recht als unzulässig verworfen, so ist eine gegen den unanfechtbar gewordenen Steuerbescheid gerichtete Klage unzulässig, nicht unbegründet.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 548
BFHE S. 100 Nr. 99,
LAAAA-98529

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