Übernahme betriebsrentenrechtlicher Zusagen und Insolvenz
Leitsatz
Zu den Zusagen iSd. § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG, die den Pensions-Sicherungs-Verein in den zwei Jahren vor dem Sicherungsfall nicht zur umfassenden Sicherung verpflichten, zählen auch vertragliche Arbeitgeberwechsel mit Übernahme der Altersversorgungszusage durch den neuen Arbeitgeber iSd. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG.