"Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb - Mitteilung betrieblicher E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer - Koalitionsfreiheit
Leitsatz
1. Eine den Gerichten von Verfassungs wegen obliegende Ausgestaltung der Koalitionsbetätigungsfreiheit in Form der gewerkschaftlichen Mitgliederwerbung durch E-Mails an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer kann nicht auf das "Wie" des Zugangs zum betrieblichen Kommunikationssystem beschränkt werden, sondern muss sich zwingend auch auf die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Betätigung der Gewerkschaft selbst erstrecken.
2. Die Regelung in § 9 Abs. 3 Satz 2 BPersVG (juris: BPersVG 2021), nach der eine Dienststelle in ihrem Intranet auf Verlangen einer Gewerkschaft eine Verlinkung auf deren Internetseite vornehmen muss, findet im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes keine analoge Anwendung.
Fundstelle(n): Nr. 33/2025 S. 2031 Nr. 38/2025 S. 2373 Nr. 38/2025 S. 2373 BB 2025 S. 1715 Nr. 30 BB 2025 S. 2361 Nr. 41 BB 2025 S. 2361 Nr. 41 DStR 2025 S. 1353 Nr. 24 NJW 2025 S. 3011 Nr. 41 NJW 2025 S. 3028 Nr. 41 VAAAJ-94845