Abschiebehaftverfahren gegen einen abgelehnten Asylbewerber: Durchführung der persönlichen Anhörung in Abwesenheit eines Rechtsanwalts trotz Stellung eines Terminverlegungsantrags
Leitsatz
Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens liegt nicht vor, wenn ein verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt in einem Freiheitsentziehungsverfahren kurz vor einem Anhörungstermin zwar einen Verlegungsantrag stellt, jedoch keinen erheblichen Grund für die beantragte Terminsverlegung nennt und die Anhörung dann ohne ihn erfolgt.