Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - III C 2 - S 7295/00005/003/080 BStBl 2025 I S. 1479

Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, das BEG IV und das JStG 2024 Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Orientierungssatz

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Schwellenwert für die Befreiung von der Abgabe von USt-Voranmeldungen von 1.000 auf 2.000 EUR angehoben. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG von zehn auf acht Jahre verkürzt, der Schwellenwert für die monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen wurde von 7.500 auf 9.000 EUR angehoben und der Grenzbetrag in § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG von 500 auf 750 EUR erhöht. Mit dem JStG 2024 können Gutschriften an einen Nichtunternehmer oder an einen Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung nicht tatsächlich ausgeführt hat, (wieder) unter § 14c Abs. 2 UStG fallen und die Formulierung der AO für die elektronische Erklärungsübermittlung an die Finanzbehörden wurde redaktionell angepasst. Im Hinblick auf diese Änderungen hat das BMF zur Verkürzung der Aufbewahrungsfrist nach § 14b Abs. 1 UStG und zum Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG in einem als Gutschrift verwendeten Dokument Stellung genommen sowie den UStAE geändert.

Bezug: BStBl 2021 I S. 1087

Bezug:

I. Gesetzliche Änderungen

1Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom (Wachstumschancengesetz), BGBl 2024 I Nr. 108, wurde u.a. die folgende Änderung im Umsatzsteuergesetz (UStG) beschlossen:

  • Der Schwellenwert für die Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurde von 1.000 € auf 2.000 € angehoben (§ 18 Absatz 2 Satz 3 UStG).

2Mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV), BGBl 2024 I Nr. 323, wurden u.a. folgende Änderungen im UStG beschlossen:

3Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom (JStG 2024), BGBl 2024 I Nr. 387, wurden u.a. folgende Änderungen im UStG beschlossen:

  • Gutschriften an einen Nichtunternehmer oder an einen Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung nicht tatsächlich ausgef...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank