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BSG Urteil v. - B 1 KR 15/24 R

Gesetze: § 69 Abs 1 S 3 SGB 5, § 275 SGB 5, § 275c Abs 1 S 2 SGB 5, § 286 Abs 1 S 1 BGB, § 286 Abs 2 Nr 3 BGB, § 286 Abs 3 BGB, § 288 Abs 1 BGB

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Prüfverfahren - Aufwandspauschale - Verzugszinsen - entsprechende Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften - keine Entgeltforderung

Leitsatz

1. Für den Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale können in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen geltend gemacht werden.

2. Bei dem Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale handelt es sich nicht um eine Entgeltforderung im Sinne der Verzugsvorschriften des BGB.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:200225UB1KR1524R0

Fundstelle(n):
YAAAJ-94977

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