Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Prüfverfahren - Aufwandspauschale - Verzugszinsen - entsprechende Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften - keine Entgeltforderung
Leitsatz
1. Für den Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale können in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen geltend gemacht werden.
2. Bei dem Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale handelt es sich nicht um eine Entgeltforderung im Sinne der Verzugsvorschriften des BGB.