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BSG Urteil v. - B 12 R 11/22 R

Gesetze: § 156 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 3, § 335 Abs 2 SGB 3, § 24 SGB 4, § 26 Abs 2 SGB 4, § 3 S 1 Nr 3 Halbs 1 SGB 6, § 5 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 6, § 212a SGB 6

Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beziehern von Arbeitslosengeld, denen rückwirkend eine vorgezogene Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt wird und die von der Bundesagentur für Arbeit bis zum Beginn der laufenden Rentenzahlung weiter Arbeitslosengeld erhalten

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Nachforderung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Höhe von 24 745,63 Euro zuzüglich Säumniszuschlägen in Höhe von 2437,50 Euro im Rahmen einer Prüfung nach § 212a SGB VI streitig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:121224UB12R1122R0

Fundstelle(n):
IAAAJ-94978

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