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BFH Urteil v. - II 109/65 BStBl 1970 II S. 600

Leitsatz

1. Die Entwicklung der Verhältnisse (§ 1 StAnpG) verändert nicht den Definitionsbereich der Normen, sondern nur die Elemente des Sachverhaltsbereiches, auf den sich die Normen erstrecken.

2. Zur Auslegung von Befreiungsvorschriften.

3. Die Befreiung des § 1 Nr. 1 NRW GrESWG 1952 setzt voraus, daß der Erwerber das Grundstück selbst bebauen wird. Die Befreiung aus § 1 Nr. 2 NRW GrEWSG kann nicht auf Wohnungsbaubetreuungsgesellschaften erstreckt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 600
BFHE S. 250 Nr. 99,
JAAAA-98547

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