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BGH Urteil v. - IX ZR 163/24

Gesetze: § 407 Abs 2 BGB, § 412 BGB, § 667 BGB, § 675 BGB, § 11 Abs 1 RVG, § 86 Abs 1 S 1 VVG

Rückforderung an einen Rechtsanwalt durch eine Rechtsschutzversicherung geleisteter Vorschüsse: Bindung durch Vergütungsfestsetzung gegen den Mandanten/Versicherungsnehmer

Leitsatz

Ein Rechtsschutzversicherer muss in einem Prozess auf Rückzahlung von auf Rechtsanwaltsgebühren geleisteten Vorschüssen einen rechtskräftigen Beschluss, durch den die Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Auftraggeber festgesetzt worden ist, nicht gegen sich gelten lassen, wenn der Rechtsanwalt den Antrag auf Vergütungsfestsetzung gestellt hat, nachdem er vom Übergang etwaiger Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers auf den Rechtsschutzversicherer Kenntnis erlangt hatte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:120625UIXZR163.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1794 Nr. 32
NJW 2025 S. 2768 Nr. 38
NJW 2025 S. 2771 Nr. 38
NJW 2025 S. 8 Nr. 31
WM 2025 S. 1409 Nr. 31
WAAAJ-95069

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