Gesetze: § 4 PatG, Art 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
(Nichtigkeitsklage gegen ein Europäisches Patent "Dispenserkomponenten und Verfahren für eine Patienteninfusionsvorrichtung": Rüge fehlender Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt mangelnder Neuheit und mangelnder erfinderischer Tätigkeit; Darlegungslast - Flüssigkeitszufuhrgerät II
Leitsatz
Flüssigkeitszufuhrgerät II
1. Die Abwandlung eines Bewegungsvorgangs im Wege der kinematischen Umkehr kann sowohl im Zusammenhang mit der Beurteilung der Patentfähigkeit als auch im Zusammenhang mit der Verletzung durch äquivalente Mittel als naheliegend anzusehen sein (zur Patentfähigkeit: , BGHZ 128, 270 = GRUR 1995, 330, juris Rn. 43 - Elektrische Steckverbindung; zur Äquivalenz: Ia ZR 10/63, GRUR 1964, 669, 671 - Abtastnadel; Urteil vom - X ZR 63/71, GRUR 1975, 593, 596 - Mischmaschine III).
2. Dies enthebt eine Partei, die sich auf diesen Gesichtspunkt als ihr vorteilhaft beruft, jedoch nicht davon, konkrete Umstände vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass eine solche Abwandlung auch im konkret zu beurteilenden Fall nahelag.