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BVerwG Urteil v. - 2 C 12.24

Gesetze: Art 33 Abs 2 GG, § 18 GemODV BW 2000, § 20 VwVfG BW 2005, § 21 VwVfG BW 2005

Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle bei Wahl von hauptamtlichen kommunalen Beigeordneten

Leitsatz

Wahl und Ernennung von kommunalen Beigeordneten unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Da die Wahl auf einem Akt demokratischer Willensbildung beruht, ist der Wahlakt selbst einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte entzogen. Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich aber ein Anspruch der Bewerber auf chancengleiche Ausgestaltung der der Wahl vorgelagerten Verfahrensschritte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:100425U2C12.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 33
GAAAJ-95164

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