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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 66/24

Gesetze: SGB VI § 43

Leitsatz

Leitsatz:

Häufige, zeitlich nicht genau festliegende und damit nicht "einplanbare" Arbeitsunfähigkeitszeiten können nur dann ernsthafte Zweifel an der Einsetzbarkeit des Versicherten unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in einem Betrieb begründen, wenn diese das übliche Ausmaß in der jeweiligen Altersgruppe deutlich überschreiten.

Fundstelle(n):
AAAAJ-95302

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