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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 U 521/22

Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin die Feststellung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 1318 der Anl. 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV <Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol>).

Fundstelle(n):
SAAAJ-95309

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