Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 72 – Normalwert – Art. 80 – Neubewertung der Steuerbemessungsgrundlage – Muttergesellschaft, die im Rahmen der aktiven Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften Dienstleistungen für diese erbringt – Bestimmung des Normalwerts
sie dem entgegenstehen, dass die Finanzverwaltung die von einer Muttergesellschaft im Rahmen der aktiven Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften für diese erbrachten Dienstleistungen in allen Fällen als einheitliche, die Bestimmung ihres Normalwerts nach der in Art. 72 Satz 1 der Richtlinie vorgesehenen Vergleichsmethode ausschließende Leistung ansieht.