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EuGH Urteil v. - C-808/23

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 72, RL 2006/112/EG Art. 80

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 72 – Normalwert – Art. 80 – Neubewertung der Steuerbemessungsgrundlage – Muttergesellschaft, die im Rahmen der aktiven Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften Dienstleistungen für diese erbringt – Bestimmung des Normalwerts

Leitsatz

Die Art. 72 und 80 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

sind dahin auszulegen, dass

sie dem entgegenstehen, dass die Finanzverwaltung die von einer Muttergesellschaft im Rahmen der aktiven Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften für diese erbrachten Dienstleistungen in allen Fällen als einheitliche, die Bestimmung ihres Normalwerts nach der in Art. 72 Satz 1 der Richtlinie vorgesehenen Vergleichsmethode ausschließende Leistung ansieht.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2025:516

Fundstelle(n):
KAAAJ-95368

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