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BGH Urteil v. - X ZR 159/23

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 494 579 (Streitpatents), das am 2. April 2003 unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorität vom 2. April 2002 angemeldet worden ist und die Charakterisierung beweglicher Objekte vor einem stationären Hintergrund betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:240625UXZR159.23.0

Fundstelle(n):
AAAAJ-95380

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