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BFH Urteil v. - IV 340/65 BStBl 1970 II S. 755

Gesetze: EStG § 10aEStG § 4 Abs. 3, 4EStG § 5 Abs. 1, 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Geht ein Steuerpflichtiger von der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zum Vermögensvergleich über (§ 5 EStG) und wird die Gewinnkorrektur antragsgemäß auf drei Jahre verteilt, ist für die Berechnung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns (§ 10a EStG) in allen drei Jahren von dem jeweiligen berichtigten Gewinn auszugehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 755
BFHE S. 531 Nr. 99,
CAAAA-98597

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