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BVerfG Beschluss v. - 2 BvL 15/14

Gesetze: Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 50d Abs 10 EStG

Einstellung eines Normenkontrollverfahrens (konkrete Normenkontrolle) nach Antragsrücknahme durch das vorlegende Gericht - Wegfall der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage

Leitsatz

1. Der Antrag auf konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG betrifft die Fragen, ob die Regelung des § 50d Abs. 10 EStG über die Behandlung von Einkünften aus einer grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehung zwischen einer Mitunternehmerschaft und ihrem Mitunternehmer, ihre rückwirkende Einführung und ihre ebenfalls rückwirkende Nachbesserung verfassungskonform sind. Die Ausführungen des vorlegenden Senats zur Entscheidungserheblichkeit dürften nicht den Darlegungsanforderungen des Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügen.

2. Bei einer Normenkontrolle müsse die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm nicht nur zur Zeit der Aussetzung des Verfahrens gegeben sein, sondern auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen. Infolgedessen erscheint eine Wahrung der Darlegungsanforderungen unter anderem deshalb zweifelhaft, weil jedenfalls nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH der im Ausgangsverfahren angegriffene Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung betreffend die Einkünfte der inländischen GmbH & Co. KG bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben sein dürfte. Denn in diesem seien die Feststellungen für verschiedene Mitunternehmerschaften – nämlich der GmbH & Co. KG einerseits und einer infolge einer atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe der KG entstandenen atypisch stillen Gesellschaft andererseits – zusammengefasst worden. Eine solche Zusammenfassung sei jedoch nicht zulässig und führe zur vollständigen Aufhebung des betroffenen Feststellungsbescheids.

3. Der BFH hat auf diesen Hinweis seinen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss mit Beschluss vom aufgehoben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2025:ls20250704.2bvl001514

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1749 Nr. 31
DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 29
IStR 2025 S. 563 Nr. 15
IStR 2025 S. 564 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2025 S. 2111
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2025 S. 594
WPg 2025 S. 938 Nr. 17
wistra 2025 S. 3 Nr. 8
BAAAJ-95572

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