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BGH Urteil v. - X ZR 105/23

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 777 270 (Streitpatents), das am 6. November 2012 unter Inanspruchnahme einer französischen Priorität vom 7. November 2011 angemeldet wurde und die Codierung und Decodierung von Bildern betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:270525UXZR105.23.0

Fundstelle(n):
RAAAJ-95613

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