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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 11 VE 4/23

Die Klägerin begehrt die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) nach einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 30.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-95791

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