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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KR 200/22

Streitig ist die Zahlung von Beitragszuschüssen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung für die Zeit vom 19. Januar 2004 bis zum 31. Oktober 2014.

Fundstelle(n):
BAAAJ-95799

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