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BFH Urteil v. - III R 30/24

Gesetze: FGO § 57 Nr. 2; FGO § 63 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 63 Abs. 2 Nr. 1; AO § 367 Abs. 1 Satz 2; AO § 367 Abs. 2 Satz 1; EStG 2022 § 62 Abs. 1; EStG 2022 § 63 Abs. 1 Satz 1 und 2; EStG 2022 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

Passive Prozessführungsbefugnis im Fall des Wechsels der Zuständigkeit zur Familienkasse Zentraler Kindergeldservice

Leitsatz

1. NV: Ist nach einem Zuständigkeitswechsel ein Kindergeldbescheid (Ausgangsbescheid) noch von der inzwischen örtlich unzuständigen Familienkasse, die Einspruchsentscheidung dann aber von der nunmehr örtlich zuständigen Familienkasse erlassen worden, ist die Klage in analoger Anwendung von § 63 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung gegen die Familienkasse zu richten, welche die Einspruchsentscheidung erlassen hat.

2. NV: Die Familienkasse Zentraler Kindergeldservice wurde wirksam errichtet und jedenfalls wirksam mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Kindergeldverfahren betraut, bei denen Daten von Kindern mit Behinderung verarbeitet werden (Bezugnahme auf das Senatsurteil vom  - III R 11/23, BStBl II 2025, 207).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.210525.IIIR30.24.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 1185 Nr. 9
FAAAJ-96064

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