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BFH Urteil v. - I R 116/67 BStBl 1971 II S. 71

Leitsatz

Ein verlagertes Bankinstitut im Sinne der 35. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz konnte im Jahre 1957 für die Befriedigung der Gläubiger außerhalb des Währungsgebietes keine Rückstellung bilden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 71
BFHE S. 387 Nr. 100,
ZAAAA-98666

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