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BGH Urteil v. - II ZR 132/23

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 314 Abs 1 BGB

Außerordentliches Kündigungsrecht bei Umwandlung von Genussrechten und stillen Beteiligungen in Aktien ohne Zustimmung des Anlegers

Tatbestand

Die Klägerin beteiligte sich im Juni 2005 als atypisch stille Gesell­schafterin mit einer Einlage in Höhe von 3.000 € an der D.                                                       GmbH (D.     ) mit Sitz in Deutschland. Im August 2008 erwarb die Klägerin Namens-Genussrechte im Wert von 3.500 € und weiteren 15.000 € an der T.                                              AG, die in die T.                                      GmbH (T.  ) umgewandelt wurde. Die D.    und die T.   sind zum 31. Dezember 2018 mit der Beklagten verschmolzen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:150725UIIZR132.23.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 11 Nr. 32
ZAAAJ-96241

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