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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 14 BA 32/22

Streitig ist die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1 (Berufungskläger zu 2) bei der Klägerin (Berufungsklägerin zu 1) für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.09.2016 i.H.v. 47.379,38 €.

Fundstelle(n):
FAAAJ-96440

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