Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - höchstpersönlicher Anspruch - grundsätzlich keine Vererbbarkeit - nicht rechtzeitig oder zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen der Eingliederungshilfe - (Vor-)Zahlung bzw Selbstbeschaffung der Leistungen durch den behinderten Menschen mit eigenem Geld - keine spätere Kostenerstattung an die Erben
Tatbestand
Im Streit steht, ob der Beklagte als Eingliederungshilfeträger verpflichtet ist, an die Klägerin als Rechtsnachfolgerin des im Laufe des Revisionsverfahrens verstorbenen W die Kosten des von der Beigeladenen im Rahmen der Tagesstruktur für Senioren erbrachten Mittagessens für den Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.9..2021 in Höhe von monatlich 64,60 Euro zu zahlen.