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BSG Urteil v. - B 8 SO 9/23 R

Tatbestand

Im Streit steht, ob der Beklagte als Eingliederungshilfeträger verpflichtet ist, an die Klägerin als Rechtsnachfolgerin des im Laufe des Revisionsverfahrens verstorbenen W die Kosten des von der Beigeladenen im Rahmen der Tagesstruktur für Senioren erbrachten Mittagessens für den Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.9..2021 in Höhe von monatlich 64,60 Euro zu zahlen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:250225BB8SO923R0

Fundstelle(n):
JAAAJ-96482

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