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BGH Urteil v. - III ZR 61/24

Gesetze: § 1 UKlaG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 56 Abs 1 S 1 TKG vom , § 43b S 1 TKG vom , TKModG, Art 30 Abs 5 S 1 EGRL 22/2002

AGB-Kontrollklage für Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens: Beginn der Vertragslaufzeit bei Vertragsverlängerung

Leitsatz

1. § 43b Satz 1 TKG in der bis zum geltenden Fassung (aF = in der Fassung vom ) und § 56 Abs. 1 Satz 1 TKG in der seit dem geltenden Fassung (nF = )) erfassen nicht nur Erstverträge, sondern insbesondere auch Vertragsverlängerungen.

2. Jedenfalls im Fall der Verlängerung eines bereits bestehenden Vertrages ist im Rahmen von § 43b Satz 1 TKG aF und von § 56 Abs. 1 TKG nF für den Beginn der Vertragslaufzeit nicht auf den Zeitpunkt der vereinbarten erstmaligen Leistungserbringung, sondern auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:100725UIIIZR61.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 33
ZIP 2025 S. 2741 Nr. 45
ZIP 2025 S. 2741 Nr. 45
VAAAJ-96546

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