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BFH Beschluss v. - VIII B 42/24

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Klägervortrag

Leitsatz

NV: Nimmt das Finanzgericht (FG) entscheidungserhebliches schriftliches Vorbringen der Kläger zwar zur Kenntnis (zum Beispiel im Tatbestand des Urteils), berücksichtigt es das Vorbringen anschließend bei der Sachverhaltswürdigung aber nur teilweise, liegt darin ein Verfahrensmangel (Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör), wenn die Umstände darauf hindeuten, dass das FG das in den Entscheidungsgründen nicht mehr erwähnte Vorbringen der Kläger überhaupt nicht berücksichtigt und nicht etwa (stillschweigend) für unbeachtlich oder nicht durchgreifend erachtet hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.150725.VIIIB42.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1814 Nr. 32
BB 2025 S. 1958 Nr. 35
BFH/NV 2025 S. 1313 Nr. 10
DStZ 2025 S. 787 Nr. 21
PAAAJ-96561

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