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BAG Urteil v. - 7 AZR 181/24

Gesetze: § 37 Abs 4 S 1 BetrVG, § 37 Abs 5 BetrVG, § 38 Abs 3 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG, § 611a BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 1 TVG

Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung - (Mindest-)Entgeltschutz - Korrektur der Vergütungsanpassung durch den Arbeitgeber - Darlegungs- und Beweislast - Zeitpunkt für Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer als Anknüpfung des Vergütungsanspruchs

Leitsatz

Im Zusammenhang mit der (Mindest-)Bemessung des Arbeitsentgelts von Mitgliedern des Betriebsrats nach § 37 Abs. 4 BetrVG ist zur Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer auf den Zeitpunkt der erstmaligen Übernahme des Betriebsratsamts - sowie bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auf einen späteren Zeitpunkt - grundsätzlich auch dann abzustellen, wenn nach Beendigung der Amtszeit noch während des nachwirkenden Entgeltschutzzeitraums iSv. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG bzw. dessen Erhöhung iSv. § 38 Abs. 3 BetrVG wegen Wiederwahl des Betriebsratsmitglieds eine weitere Amtszeit beginnt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:200325.U.7AZR181.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1907 Nr. 34
IAAAJ-96679

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