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FG Köln Urteil v. - 5 K 2382/21

Gesetze: GrEStG § 6a; GrEStG § 1 Abs. 2a

Grunderwerbsteuer

Verschmelzung beteiligungsidentischer Gesellschaften

Leitsatz

Die Verschmelzung einer 100 %-ig an einer grundbesitzenden KG beteiligten GmbH auf eine mit der GmbH beteiligungsidentischen SE ist nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig.

Fundstelle(n):
ErbStB 2025 S. 330 Nr. 10
ErbStB 2025 S. 330 Nr. 10
KAAAJ-96755

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