Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 17 K 17002/24

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. d)

Bezogene Dividenden sind nicht nach § 3 Nr. 20 Buchst. d)GewStG von der Gewerbesteuer befreit

Leitsatz

Die Befreiung von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG erstreckt sich auch dann nicht auf bezogene Dividenden, wenn sowohl die ausschüttende Gesellschaft als auch die die Ausschüttung beziehende Gesellschaft Einrichtungen im Sinne von § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG betreiben.

Fundstelle(n):
YAAAJ-96759

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank