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BFH Urteil v. - IV B 87/70 BStBl 1971 II S. 206

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß im Vorauszahlungsverfahren der Streitwert nach dem vollen streitigen Steuerbetrag zu bemessen ist, wenn der Rechtsstreit um den Grund und die Höhe der letztlich zu zahlenden Steuer geführt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 206
BFHE S. 41 Nr. 101,
TAAAA-98723

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