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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 KR 108/22 D

Die Beteiligten streiten über die Beitragspflicht der Klägerin zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung auf die während ihres gewöhnlichen Aufenthalts in den U. von einer S.-Pensionskasse ausgezahlte Kapitalleistung für die Zeiträume ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland.

Fundstelle(n):
GAAAJ-96872

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