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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 BA 18/22 D

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) noch, ob die Klägerin in ihrer Tätigkeit als mitarbeitende Kommanditistin der Beigeladenen zu 1 ab dem 29. Januar 2016 aufgrund abhängiger Beschäftigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag und unterliegt.

Fundstelle(n):
QAAAJ-96873

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