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BGH Urteil v. - VIa ZR 1458/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im März 2016 von einem Dritten einen gebrauchten VW Golf GTD 2,0 I 135 kW, der mit einem Dieselmotor EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:300725UVIAZR1458.22.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-97030

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