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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 VS 43/21

Der Kläger begehrt wegen erlittenem Behandlungsfehler die Anerkennung einer Schädigung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Fundstelle(n):
PAAAJ-97439

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