Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronischer Geschäftsverkehr – Richtlinie 2000/31/EG – Kommerzielle Kommunikationen – Art. 6 Buchst. c – Begriff ‚Angebote zur Verkaufsförderung‘ – Online-Werbung mit einem Hinweis auf eine spezifische Zahlungsmodalität – Kauf auf Rechnung, bei dem die Zahlung des Kaufpreises aufgeschoben wird – Information über das Erfordernis einer vorherigen Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers erst während des Online-Bestellvorgangs
Leitsatz
Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)
ist dahin auszulegen, dass
eine Werbeaussage auf der Website eines im Onlinehandel tätigen Unternehmens, mit der auf eine bestimmte Zahlungsmodalität hingewiesen wird, unter den Begriff „Angebot zur Verkaufsförderung“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, sofern diese Zahlungsmodalität dem Adressaten dieser Aussage einen objektiven und sicheren Vorteil verschafft, der sein Verhalten bei der Entscheidung für eine Ware oder Dienstleistung beeinflussen kann.