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BFH Beschluss v. - XI B 73/24

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2; UStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1

Zurechnung der Umsätze in einem Bordell

Leitsatz

1. NV: Für die Zurechnung von sexuellen Dienstleistungen gelten die allgemeinen Grundsätze.

2. NV: Leistender ist in der Regel derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt.

3. NV: Vereinbarungen können unter anderem dann umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich sein, wenn sie der wirtschaftlichen Realität nicht entsprechen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.290725.XIB73.24.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1878 Nr. 34
BFH/NV 2025 S. 1290 Nr. 10
UR 2025 S. 657 Nr. 17
UStB 2025 S. 268 Nr. 9
OAAAJ-97581

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