2. Gemeinsame Beschlüsse des Bundesministeriums der Finanzen und der obersten Landesfinanzbehörden über die Veröffentlichung einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II stellen "Regelungen zur Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern" im Sinne des § 21a Abs. 1 Satz 1 FVG dar.
3. § 73 Abs. 2 GO-BT ist keine Rechtsvorschrift im Sinne des § 1 Abs. 3 IFG.