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BFH Urteil v. - IV R 119/68 BFHE S. 354 Nr. 101,

Leitsatz

Sind Grund und/oder Höhe eines auf einen von mehreren Gesellschaftern einer OHG entfallenden Veräußerungsgewinn streitig, so hat das FG die Mitgesellschafter im Steuerprozeß des betroffenen Gesellschafters beizuladen, soweit diese zur Geschäftsführung befugt sind.

Fundstelle(n):
BFHE S. 354 Nr. 101,
AAAAA-98819

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