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BAG Urteil v. - 3 AZR 65/24

Gesetze: § 1b BetrAVG, § 2 BetrAVG, Art 157 AEUV, § 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG, § 15 Abs 2 S 6 BEEG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 10 Abs 2 EURL 2019/1158

Erfüllung der Wartezeit und Erziehungsurlaub - betriebliche Altersversorgung - mittelbare Benachteiligung - ruhendes Arbeitsverhältnis - Umlagefähigkeit

Leitsatz

Eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung, nach der nicht umlagefähige Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen Erziehungsurlaubs oder Elternzeit nicht mitzählen, führt nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:060525.U.3AZR65.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2099 Nr. 37
NJW 2025 S. 10 Nr. 37
ZIP 2025 S. 4 Nr. 21
EAAAJ-98137

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