Erfüllung der Wartezeit und Erziehungsurlaub - betriebliche Altersversorgung - mittelbare Benachteiligung - ruhendes Arbeitsverhältnis - Umlagefähigkeit
Leitsatz
Eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung, nach der nicht umlagefähige Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen Erziehungsurlaubs oder Elternzeit nicht mitzählen, führt nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts.