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BFH Urteil v. - I R 73/67 BStBl 1971 II S. 589

Leitsatz

1. Fordert das FA durch Bescheid gegen den Schuldner der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer, so kann der Gläubiger der Kapitalerträge (Steuerschuldner) den Bescheid mit der Anfechtungsklage angreifen.

2. Ist in einem Vertrag über die Beteiligung eines anderen am Gewinn eines Unternehmens die Verpflichtung des Unternehmens zur unveränderten Fortführung des Betriebs ausgeschlossen, so fehlt ein wesentliches Merkmal einer stillen Gesellschaft.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 589
BFHE S. 242 Nr. 102,
FAAAA-98865

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