Erneute Zeugenvernehmung nach Entfernungsanordnung; Erfordernis eines neuen Beschlusses zur Entfernung des Angeklagten
Leitsatz
Ist die Vernehmung eines Zeugen, für welche die Entfernung des Angeklagten angeordnet worden ist, abgeschlossen und wird der Zeuge zu einem späteren Zeitpunkt abermals vernommen, bedarf es für die Entfernung grundsätzlich eines erneuten Anordnungsbeschlusses.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:090725B3STR194.25.0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 10 Nr. 38 NJW 2025 S. 3007 Nr. 41 NJW 2025 S. 3008 Nr. 41 XAAAJ-98203