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BGH Beschluss v. - 3 StR 194/25

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 174 Abs 1 S 1 GVG, Art 6 Abs 3 Buchst c MRK, § 52 Abs 3 S 1 StPO, § 247 S 1 StPO, § 247 S 2 StPO, § 248 StPO, § 338 Nr 5 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO

Erneute Zeugenvernehmung nach Entfernungsanordnung; Erfordernis eines neuen Beschlusses zur Entfernung des Angeklagten

Leitsatz

Ist die Vernehmung eines Zeugen, für welche die Entfernung des Angeklagten angeordnet worden ist, abgeschlossen und wird der Zeuge zu einem späteren Zeitpunkt abermals vernommen, bedarf es für die Entfernung grundsätzlich eines erneuten Anordnungsbeschlusses.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:090725B3STR194.25.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 38
NJW 2025 S. 3007 Nr. 41
NJW 2025 S. 3008 Nr. 41
XAAAJ-98203

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