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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6040/22 EFG 2025 S. 1447 Nr. 20

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 S. 2, FGO § 155 S. 1, ZPO § 283

Erweiterte Kürzung bei Vermietung eines Einkaufszentrums

Vermietung von Betriebsvorrichtungen als Treuhänder

Rechtsansichten sind kein neues Vorbringen

Leitsatz

1. Ein für die erweiterte Kürzung schädlicher Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot liegt vor, wenn der Eigentümer eines Einkaufszentrums den Mietern auch Betriebsvorrichtungen überlässt und insoweit im Rahmen einer verdeckten Vermietungstreuhand als Treuhänder für deren (wirtschaftlichen) Eigentümer tätig wird.

2. Rechtsansichten werden von dem Tatbestandsmerkmal des Vorbringens in § 283 ZPO nicht erfasst.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2025 S. 861
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2025 S. 862
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 46
EFG 2025 S. 1447 Nr. 20
LAAAJ-98285

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