Der Betriebsratsvorsitzende darf regelmäßig annehmen, dass die rechtzeitige Nachladung eines Ersatzmitglieds jedenfalls dann nicht mehr möglich ist, wenn ihm die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst im Lauf des Tags der Betriebsratssitzung zur Kenntnis gelangt.
Fundstelle(n): Nr. 40/2025 S. 2513 Nr. 46/2025 S. 2847 Nr. 46/2025 S. 2847 BB 2025 S. 2035 Nr. 36 NJW 2025 S. 10 Nr. 37 ZIP 2025 S. 2658 Nr. 43 EAAAJ-98312