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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 R 118/24

Gesetze: SGB X § 45; SGB X § 50; SGB VI § 101 Abs. 3 S. 3; SGB VI § 76 Abs. 1; SGB VI § 76 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Rücknahme eines Rentenbewilligungsbescheides ohne Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs bei einem vor Erlass dieses Bescheides beim Familiengericht gestellten Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs und späterer Erledigung des Abänderungsverfahrens durch Rücknahme des Abänderungsantrags.

Fundstelle(n):
BAAAJ-98420

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