Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 4/23

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 7 Abs. 1; HGB § 247

Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Leitsatz

1. NV: Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen orientiert sich maßgeblich an der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb. Sie hängt einerseits subjektiv vom Willen des Steuerpflichtigen ab und muss sich andererseits an objektiven Merkmalen nachvollziehen lassen, zum Beispiel der Art des Wirtschaftsguts sowie der Art und Dauer der betrieblichen Verwendung.

2. NV: Zum Anlagevermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen, zum Beispiel auch im Wege einer nicht allein zur Absatzförderung dienenden Vermietung. Die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu veräußern, führt nicht zwingend zu Umlaufvermögen (Anschluss an , BFH/NV 2025, 147).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.250625.XR4.23.0

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2025 S. 858
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2025 S. 858
BFH/NV 2025 S. 1288 Nr. 10
DStZ 2025 S. 738 Nr. 20
KoR 2025 S. 377 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2025 S. 715
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2025 S. 716
TAAAJ-98560

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank