Gegenstandslose Entscheidung I S 1/24 - Keine Gehörsverletzung bei abweichender Würdigung klägerischen Vorbringens
Leitsatz
1. NV: Wenn eine Einlassung des Klägers in die Entscheidung einbezogen, ihr Inhalt aber anders als von diesem verstanden wird, liegt keine Gehörsverletzung vor.
2. NV: Mit am veröffentlichtem Beschluss vom - 1 BvR 1718/24 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde stattgegeben und das sowie den über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde aufgehoben und die Sache an das FG Nürnberg zur Fortsetzung des Verfahrens zurückverwiesen. Der über die Anhörungsrüge wurde damit gegenstandslos.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2024:B.280624.IS1.24.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 2006 Nr. 36 BB 2025 S. 2152 Nr. 38 BFH/NV 2025 S. 1295 Nr. 10 NAAAJ-98562