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BFH Beschluss v. - V B 63/24

Gesetze: MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g; UStG § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n (zuvor § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l und davor § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k)

Grenzüberschreitend erbrachte Pflegeleistungen und Umsatzsteuerfreiheit

Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob für die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Fällen, in denen der nach den Vorschriften der MwStSystRL zu bestimmende Ort der Leistung und der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, in verschiedenen Mitgliedstaaten liegen, auf das Recht des Mitgliedstaats, in dem die Leistung nach den Vorschriften der MwStSystRL erbracht wird, oder auf das Recht des Mitgliedstaats, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, abzustellen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.110825.VB63.24.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 1293 Nr. 10
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 37
DStZ 2025 S. 740 Nr. 20
UR 2025 S. 696 Nr. 18
RAAAJ-98565

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