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BFH Urteil v. - VIII R 23/23

Gesetze: AO § 41 Abs. 2 Satz 1 und 2; AO § 42 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1

Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des Vermieter-Ehegatten in den Betrieb des Mieter-Ehegatten

Leitsatz

1. NV: Ein Mietvertrag ist grundsätzlich kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden.

2. NV: Die Mittelverwendung des Vermieter-Ehegatten für Einlagen in den Betrieb des Mieter-Ehegatten stellt die fremdübliche Durchführung des Mietverhältnisses für sich betrachtet nicht in Frage.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.220725.VIIIR23.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2006 Nr. 36
BFH/NV 2025 S. 1283 Nr. 10
DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 36
DStZ 2025 S. 738 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2025 S. 2526
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2025 S. 2526
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2025 S. 754
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2025 S. 754
BAAAJ-98566

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