Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des Vermieter-Ehegatten in den Betrieb des Mieter-Ehegatten
Leitsatz
1. NV: Ein Mietvertrag ist grundsätzlich kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden.
2. NV: Die Mittelverwendung des Vermieter-Ehegatten für Einlagen in den Betrieb des Mieter-Ehegatten stellt die fremdübliche Durchführung des Mietverhältnisses für sich betrachtet nicht in Frage.
Fundstelle(n): BB 2025 S. 2006 Nr. 36 BFH/NV 2025 S. 1283 Nr. 10 DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 36 DStZ 2025 S. 738 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2025 S. 2526 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2025 S. 2526 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2025 S. 754 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2025 S. 754 BAAAJ-98566